AGB

  1. Den Anweisungen des Personals der Veranstalter ist unbedingt Folge zu leisten.
  2. Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen, Tieren, Waffen, pyrotechnischen Gegenständen, Stereoanlagen ist verboten.
  3. Fehlverhalten, Verstöße gegen die AGBs oder die Anweisungen des Personals kann zum Verweis vom Festgelände führen.
  4. Wir behalten uns vor einzelnen Personen den Eintritt zu verwehren.
  5. Personen unter 18 Jahren erhalten keinen Einlass.
  6. In den Gebäuden der Universität gilt Rauchverbot.
  7. Auf dem gesamten Gelände ist der Konsum und Handel von Drogen/BtM verboten.
  8. Der Verkauf von Waren ohne schriftliche Genehmigung der Veranstalter ist untersagt.
  9. Das Verteilen von Flyern und Plakatieren ohne Genehmigung der Veranstalter ist untersagt.
  10. Fremdgetränke sind auf dem Festgelände sowie innerhalb der Universität nicht erlaubt.
  11. Getränke der Party dürfen nicht vom Festgelände entfernt werden.
  12. Gläser, Flaschen, Tassen oder Becher dürfen nicht vom Festgelände entfernt werden, unabhängig von der Bezahlung des Pfands für die entsprechenden Gegenstände.
  13. Ton-, Film- und Videoaufnahmen sind verboten, hiervon ausgeschlossen sind Fotos und Videos für den ausschließlich privaten Gebrauch.
  14. Der Veranstalter haftet nicht für Hör- und Gesundheitsschäden, die aufgrund des Festes auftreten. (Gehörschutz auf Anfrage bei der Garderobe erhältlich.)
  15. Geparkt werden darf ausschließlich auf den hierfür vorgesehenen Plätzen. Das Parken auf dem Universitätsgelände erfolgt auf eigene Gefahr.
  16. Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände verantwortlich.
  17. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
  18. Im Vorverkauf erworbene Vorverkaufskarten können an den Kassen nicht zurückgegeben werden. Im Vorverkauf erworbene Eintrittskarten müssen am Eingang gegen gültige Stempel eingetauscht werden. Jeder ist für den Erhalt seines Stempels selbst verantwortlich. Für verwaschene Stempel wird kein Ersatz geleistet.
  19. Offensichtlich gefälschte oder kopierte Karten oder Stempel führen zum Verweis vom Festgelände.
  20. Gutscheine sind nur in der vom Veranstalter bestimmten Weise nutzbar. Sie werden nicht ausbezahlt.